AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel Seewisch,
Am Schweriner See 1 d,
19067 Dobin am See

1. Geltungsbereich
1.1. diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2. Die Unter - oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als den Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
2.1 Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
2.3 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2.4 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 12 Monate.
2.5 Die Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungspflicht gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige ges. MwSt. ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für diese Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.
3.4 Die Preise können ferner vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5 Rechnungen des Hotels sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Entgeltforderungen des Hotels für bereits erbrachte Leistungen den Betrag von € 250 oder werden Leistungen für einen Zeitraum von mehr als einer Woche in Anspruch genommen, kann das Hotel aufgelaufene Beträge durch Zwischenrechnung fällig stellen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Als angemessen gelten ab 4 Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn zumindest 50 % des Leistungspreises. 3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, No-Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dieses nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Rücktrittsrecht schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm nicht zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.4 Dem Hotel steht es frei, den ihm entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen zwischen 31 und 21 Tagen vor Anreise ist der Gast verpflichtet 40% der gebuchten Gesamtleistung, 20 bis 8 Tage vor Anreise 60% der gebuchten Gesamtleistung, ab dem 7. Tag vor Anreise 80% der gebuchten Gesamtleistung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

5. Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z. B. wenn: - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (Person des Kunden, Zweck der Anmietung usw.) gebucht wurden, - das Hotel begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, - ein Verstoß gegen Pkt. 1.2. (Geltungsbereich) vorliegt.
5.4 Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.5 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens bis 11 Uhr zu räumen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung bis 16 Uhr 50 % des Logispreises in Rechnung stellen, ab 16 Uhr 100 %.

7. Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden und Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, so wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum 100 fachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500, sowie für Geld- und Wertgegenstände bis zu € 800. Geld- und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von € 2.500 im Hotelsafe aufbewahrt werden, das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unmittelbar nach Erkennen des Verlustes, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (BGB § 703).
7.3 Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4 Stellplätze auf dem Hotelparkplatz sind kostenpflichtig. Ein Verwahrungsvertrag kommt jedoch nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.5 Der Gast benutzt Freizeiteinrichtungen des Hotels wie Saunen und Fitnessräume auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt erkannt werden, haftet das Hotel nicht.
7.6 Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlung und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem örtlichen Fundbüro übergeben. Schadenersatzansprüche - außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - sind ausgeschlossen.

8. Haftung des Kunden für Schäden
8.1 Sofern der Kunde Veranstalter ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Der Kunde haftet für alle durch Ihn verursachten Schäden am Gebäude und Inventar. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften, Kreditkarten) verlangen. Die vom Kunden beim Hotel hinterlegten Sicherheiten können bei Schäden zur Regulierung verwendet werden. Insbesondere die beim Check-in angegebene Kreditkarte zur Abdeckung des Leistungsumfangs kann zur Schadensregulierung verwendet werden.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2 Es gilt deutsches Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.